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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zwischen der Firma van Döllen Immobilien GmbH (im Folgenden “Makler”) und ihren Vertragspartnern soweit diese Kaufinteressenten sind (im Folgenden “Auftraggeber”) zugrunde. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Maklervertrages mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

§1 Geltungsbereich

Die Geschäftstätigkeit der Firma van Döllen Immobilien GmbH ist auf den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet.

§ 2 Rechte und Pflichten des Maklers

1. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, wenn durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten zustande kommt.
Eine darüber hinausgehende Pflicht zur rechtlichen oder technischen bzw. wirtschaftlichen Beratung über die nachgewiesenen/vermittelten Objekte besteht nicht. Die Fälligkeit des Makleranspruchs tritt mit dem Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages ein – eine nachträglich eintretende Veränderung oder Aufhebung des Kaufvertrages berührt den Makleranspruch nicht, sofern die Gründe dafür nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.

2. Der Provisionsanspruch wird auch dann fällig, wenn anstatt eines Kaufvertrages ein Umgehungsoder Ersatzgeschäft abgeschlossen wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber aufgrund der Tätigkeit des Maklers im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt oder der Auftraggeber das nachgewiesene/vermittelte Objekt mietet oder pachtet, anstatt es zu kaufen. Eine Umgehung liegt auch vor, wenn statt des beabsichtigten Kaufs des Objekts der Kauf eines ideellen oder realen Anteils an einem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und/oder ähnlichen Rechten bzw. die Einräumung von Gesellschaftsrechten vollzogen wird. Überdies gilt als provisionsbegründender Hauptvertrag ein Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

3. Die Höhe des Provisionsanspruches beträgt 5% des Gesamtkaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kaufpreis ist die Gegenleistung des Käufers für den Erwerb der Immobilie, hierzu gehört z.B. auch die Übernahme oder Ablösung von Grundbuchbelastungen.

4. Der Makler ist berechtigt, auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden, wenn er diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den Auftraggeber zuvor schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit.

§ 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen des Maklerauftrags gegenüber dem Makler ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt auch für Änderungen der Kaufabsicht.

2. Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Auftraggeber bereits bekannt ist, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen. Der Auftraggeber hat die Zurückweisung mit entsprechenden Nachweisen über seine vorherige Kenntnis zu versehen. Unterlässt er dies und schließt mit dem Verkäufer über eben dieses Objekt einen Kaufvertrag, so bleibt die Provisionszahlungspflicht bestehen.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Anfordern eine vollständige Abschrift des Hauptvertrages zu übermitteln.

4. Die angebotenen Objekte sind ausschließlich für den Auftraggeber als Empfänger bestimmt. Sie sind von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen, es sei denn, dass eine schriftliche Genehmigung zur Weitergabe von dem Makler erteilt wurde. Gibt der Auftraggeber das Angebot oder die Informationen des Maklers an einen Dritten weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Betrages an den Makler, der in der Höhe der Provision im Fall einer erfolgreichen Vermittlung entspricht. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Haftung

1. Alle vom Makler erteilten Angebote und Informationen sind unverbindlich und freibleibend. Für ihre Richtig- und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Irrtümer sowie Zwischenverwertungen sind ausdrücklich vorbehalten.

2. Jegliche Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Garantien – dafür haftet der Makler ohne Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieselben Maßstäbe gelten für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Maklers.

§ 5 Zahlungsmodalitäten

Die fällige Maklerprovision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

§ 6 Datenschutzerklärung

Der Auftraggeber willigt durch Abschluss des Maklervertrages darin ein, dass jegliche Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben erhoben, verarbeitet, genutzt und – im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang – an Dritte weitergegeben werden dürfen. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrages davon nicht berührt.

2. Als anzuwendendes Recht im Fall von Rechtsstreitigkeiten gilt das deutsche Recht sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in dem Fall Oldenburg.

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