§ 3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen des Maklerauftrags gegenüber dem Makler ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt auch für Änderungen der Kaufabsicht.
2. Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Auftraggeber bereits bekannt ist, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen. Der Auftraggeber hat die Zurückweisung mit entsprechenden Nachweisen über seine vorherige Kenntnis zu versehen. Unterlässt er dies und schließt mit dem Verkäufer über eben dieses Objekt einen Kaufvertrag, so bleibt die Provisionszahlungspflicht bestehen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Anfordern eine vollständige Abschrift des Hauptvertrages zu übermitteln.
4. Die angebotenen Objekte sind ausschließlich für den Auftraggeber als Empfänger bestimmt. Sie sind von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen, es sei denn, dass eine schriftliche Genehmigung zur Weitergabe von dem Makler erteilt wurde. Gibt der Auftraggeber das Angebot oder die Informationen des Maklers an einen Dritten weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Betrages an den Makler, der in der Höhe der Provision im Fall einer erfolgreichen Vermittlung entspricht. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Haftung
1. Alle vom Makler erteilten Angebote und Informationen sind unverbindlich und freibleibend. Für ihre Richtig- und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Irrtümer sowie Zwischenverwertungen sind ausdrücklich vorbehalten.
2. Jegliche Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Garantien – dafür haftet der Makler ohne Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieselben Maßstäbe gelten für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Maklers.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
Die fällige Maklerprovision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
§ 6 Datenschutzerklärung
Der Auftraggeber willigt durch Abschluss des Maklervertrages darin ein, dass jegliche Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben erhoben, verarbeitet, genutzt und – im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang – an Dritte weitergegeben werden dürfen. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken genutzt.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrages davon nicht berührt.
2. Als anzuwendendes Recht im Fall von Rechtsstreitigkeiten gilt das deutsche Recht sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in dem Fall Oldenburg.